Das „Gesetz vom 13. Januar 2019 zur Einführung eines Registers der wirtschaftlichen Eigentümer“ verpflichtet alle in Luxemburg registrierten Gesellschaften, inklusive luxemburgischen FCPs und SICAVs, ihre final wirtschaftlich Berechtigten („Ultimate Beneficial Owner“ / „UBO“) in das Register der wirtschaftlichen Eigentümer einzutragen.

Die wirtschaftliche Berechtigung bezieht sich dabei immer auf die Umbrella bzw. den Single Fund eines FCP oder einer SICAV. Der UBO selbst ist verpflichtet, der Gesellschaft alle für die Meldung relevanten Informationen zu liefern.

Um eine eventuelle wirtschaftliche Berechtigung ermitteln zu können, veröffentlicht Navaxx die hierzu notwendigen Informationen unter https://www.navaxx.lu/ubo